Informationen zur Schweigepflicht
Schweigepflicht im therapeutischen Kontext bei Kindern und Jugendlichen
Therapeuten unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und behandeln alle Inhalte aus der Therapie grundsätzlich vertraulich. Diese Vertraulichkeit ist zentral, damit Kinder und Jugendliche Vertrauen fassen und offen sprechen können.
Auch gegenüber Eltern oder Sorgeberechtigten gilt die Schweigepflicht grundsätzlich bei minderjährigen Patienten. Therapeutisch wichtig ist es, den Kindern und Jugendlichen einen geschützten Raum zu ermöglichen. Deshalb werden Inhalte nicht automatisch weitergegeben, sondern nur nach vorheriger Absprache mit dem Kind oder Jugendlichen.
Auch in Trennungssituationen der Eltern bleibt die Schweigepflicht uneingeschränkt bestehen. Therapeuten geben keine vertraulichen Informationen weiter und lassen sich nicht in elterliche Konflikte hineinziehen. Die therapeutische Arbeit orientiert sich ausschließlich am Wohl des Kindes oder Jugendlichen.
Eine Ausnahme besteht bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung oder bei gesetzlicher Verpflichtung zur Offenlegung, um Schutzmaßnahmen einzuleiten.
Zusammengefasst dient die Schweigepflicht dem Schutz, der Vertrauensbildung und bildet die Grundlage einer wirksamen therapeutischen Beziehung — insbesondere auch in belastenden familiären Situationen.
Behandlung und Kosten
Die Kosten für die Behandlung werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Nach einer ersten Kontaktaufnahme findet ein Kennenlernen (probatorische Sitzungen) statt. Diese Gespräche dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung, ob eine gemeinsame Arbeit sinnvoll erscheint.
Nach Abschluss der Probatorik (Eine begrenzte Anzahl von Probesitzungen (meist 2–6) vor Beginn einer eigentlichen Behandlung) wird – mit Einverständnis der Sorgeberechtigten – ein Antrag an die Krankenkasse gestellt. Sobald die Genehmigung vorliegt, beginnt die eigentliche Therapie.
Für privat Versicherte oder Beihilfeberechtigte richtet sich die Vergütung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Der Erstattungsumfang kann je nach Versicherungstarif variieren. Es empfiehlt sich, vorab Rücksprache mit der privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle zu halten.
Selbstzahler können die Kosten ebenfalls nach GOP abrechnen.
Teilnahme an Gruppenangeboten wird je nach Zielgruppe und Rahmen individuell besprochen.
Hinweis zum Sorgerecht
Bei gemeinsamem Sorgerecht ist es erforderlich, dass beide Sorgeberechtigten dem Therapiebeginn zustimmen, bevor ein erster Termin vereinbart werden kann.
Sie finden hierfür ein Sorgeberechtigten-Formular, das vorab ausgedruckt und von beiden Elternteilen unterschrieben werden muss. Hier können Sie das Formular als PDF direkt runterladen:
Das Formular kann vorab per E‑Mail an mich gesendet und anschließend im Original zum ersten Termin mitgebracht werden. Ohne die vollständig vorliegende Einverständniserklärung kann leider kein Erstgespräch stattfinden.
Termine finden nur nach Vereinbarung stattfinden, dafür senden Sie/Du für Anfragen bitte eine kurze E‑Mail.
Kontakt
Natalie Hofmann
Kinder- und Jugendlichentherapeutin
Brandenburger Str. 6
34131 Kassel
Tel.: 0561 |8708 3118
Email: hoffmann@kiju-kassel.de

