Wich­ti­ge Infos


Infor­ma­tio­nen zur Schwei­ge­pflicht

Schwei­ge­pflicht im the­ra­peu­ti­schen Kon­text bei Kin­dern und Jugend­li­chen

The­ra­peu­ten unter­lie­gen der gesetz­li­chen Schwei­ge­pflicht und behan­deln alle Inhal­te aus der The­ra­pie grund­sätz­lich ver­trau­lich. Die­se Ver­trau­lich­keit ist zen­tral, damit Kin­der und Jugend­li­che Ver­trau­en fas­sen und offen spre­chen kön­nen.

Auch gegen­über Eltern oder Sor­ge­be­rech­tig­ten gilt die Schwei­ge­pflicht grund­sätz­lich bei min­der­jäh­ri­gen Pati­en­ten. The­ra­peu­tisch wich­tig ist es, den Kin­dern und Jugend­li­chen einen geschütz­ten Raum zu ermög­li­chen. Des­halb wer­den Inhal­te nicht auto­ma­tisch wei­ter­ge­ge­ben, son­dern nur nach vor­he­ri­ger Abspra­che mit dem Kind oder Jugend­li­chen.

Auch in Tren­nungs­si­tua­tio­nen der Eltern bleibt die Schwei­ge­pflicht unein­ge­schränkt bestehen. The­ra­peu­ten geben kei­ne ver­trau­li­chen Infor­ma­tio­nen wei­ter und las­sen sich nicht in elter­li­che Kon­flik­te hin­ein­zie­hen. Die the­ra­peu­ti­sche Arbeit ori­en­tiert sich aus­schließ­lich am Wohl des Kin­des oder Jugend­li­chen.

Eine Aus­nah­me besteht bei aku­ter Selbst- oder Fremd­ge­fähr­dung oder bei gesetz­li­cher Ver­pflich­tung zur Offen­le­gung, um Schutz­maß­nah­men ein­zu­lei­ten.

Zusam­men­ge­fasst dient die Schwei­ge­pflicht dem Schutz, der Ver­trau­ens­bil­dung und bil­det die Grund­la­ge einer wirk­sa­men the­ra­peu­ti­schen Bezie­hung — ins­be­son­de­re auch in belas­ten­den fami­liä­ren Situa­tio­nen.

Behand­lung und Kos­ten

Die Kos­ten für die Behand­lung wer­den in der Regel von der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se über­nom­men.

Nach einer ers­ten Kon­takt­auf­nah­me fin­det ein Ken­nen­ler­nen (pro­ba­to­ri­sche Sit­zun­gen) statt. Die­se Gesprä­che die­nen dem gegen­sei­ti­gen Ken­nen­ler­nen und der Klä­rung, ob eine gemein­sa­me Arbeit sinn­voll erscheint.

Nach Abschluss der Pro­ba­to­rik (Eine begrenz­te Anzahl von Pro­be­sit­zun­gen (meist 2–6) vor Beginn einer eigent­li­chen Behand­lung) wird – mit Ein­ver­ständ­nis der Sor­ge­be­rech­tig­ten – ein Antrag an die Kran­ken­kas­se gestellt. Sobald die Geneh­mi­gung vor­liegt, beginnt die eigent­li­che The­ra­pie.

Für pri­vat Ver­si­cher­te oder Bei­hil­fe­be­rech­tig­te rich­tet sich die Ver­gü­tung nach der Gebüh­ren­ord­nung für Psychotherapeut*innen (GOP). Der Erstat­tungs­um­fang kann je nach Ver­si­che­rungs­ta­rif vari­ie­ren. Es emp­fiehlt sich, vor­ab Rück­spra­che mit der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung oder Bei­hil­fe­stel­le zu hal­ten.

Selbst­zah­ler kön­nen die Kos­ten eben­falls nach GOP abrech­nen.

Teil­nah­me an Grup­pen­an­ge­bo­ten wird je nach Ziel­grup­pe und Rah­men indi­vi­du­ell bespro­chen.

Hin­weis zum Sor­ge­recht

Bei gemein­sa­mem Sor­ge­recht ist es erfor­der­lich, dass bei­de Sor­ge­be­rech­tig­ten dem The­ra­pie­be­ginn zustim­men, bevor ein ers­ter Ter­min ver­ein­bart wer­den kann.

Sie fin­den hier­für ein Sor­ge­be­rech­tig­ten-For­mu­lar, das vor­ab aus­ge­druckt und von bei­den Eltern­tei­len unter­schrie­ben wer­den muss. Hier kön­nen Sie das For­mu­lar  als PDF direkt run­ter­la­den:

Das For­mu­lar kann vor­ab per E‑Mail an mich gesen­det und anschlie­ßend im Ori­gi­nal zum ers­ten Ter­min mit­ge­bracht wer­den. Ohne die voll­stän­dig vor­lie­gen­de Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung kann lei­der kein Erst­ge­spräch statt­fin­den.

Ter­mi­ne fin­den nur nach Ver­ein­ba­rung statt­fin­den, dafür sen­den Sie/Du für Anfra­gen bit­te eine kur­ze E‑Mail.


Kon­takt

Nata­lie Hof­mann
Kin­der- und Jugend­li­chen­the­ra­peu­tin

Bran­den­bur­ger Str. 6
34131 Kas­sel

Tel.: 0561 |8708 3118

Email: hoffmann@kiju-kassel.de